Beitrag vom 25. November 2020

Corona Aktuell: Beiträge

Liebe Mitglieder des TV Lemgo,

als Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, wir stehen füreinander ein und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Mitgliedsbeiträge dienen dabei der Förderung des satzungsgemäßen Vereinszwecks. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist, sondern dienen ausschließlich der Deckung von Kosten. Eure Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren unserer Gemeinschaft.

Als Verein haben wir aufgrund der Corona-Krise neben organisatorischen und sozialen Aspekten verschiedene finanzielle Herausforderungen zu bewältigen:

  • Massive Einnahmeausfälle, z.B. durch die Absage von Kursen und Veranstaltungen.
  • Mehrausgaben für die Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Kosten, die wir als Großsportverein weitertragen müssen, z.B. Kosten für unsere Sportstätten und unsere festangestellten Mitarbeiter/innen.
  • Einsparungen (z.B. Kurzarbeit, Energiekosten, etc.) wiegen diese Situation nicht auf.

Eure Treue zum Verein ist daher unser wichtigster Rückhalt!

Gleichzeitig bitten wir diejenigen, die sich dazu in der Lage sehen, den TV Lemgo mit einer Spende zu unterstützen. Unser Spendenkonto lautet: DE44 4825 0110 0000 1449 49.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die finanziellen Risiken des Vereins zu minimieren, um die Corona-Krise bewältigen zu können.

Euer Vorstand und alle Mitarbeiter*innen

 

Vereinsbeiträge

Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie

Der Vorstand ist nach der Satzung unseres Vereins dazu berechtigt, in besonderen Fällen Abteilungsbeiträge vorübergehend ganz oder teilweise zu erlassen. Grundsätzlich ist klar geregelt, dass keine Beiträge zurückgezahlt werden können. Dazu gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, u.a. verbietet §55 der Abgabenordnung (AO §55, Selbstlosigkeit), dass gemeinnützige Vereine Gelder an ihre Mitglieder auszahlen.

Basis- und Bereichsbeiträge
Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich (nur in sozial begründeten Einzelfällen). Allgemeine Beitragsanpassungen der Basis- und Bereichsbeiträge können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zudem sind sie elementar zur Grundsicherung des Vereins.

Als mögliche Alternative zur Kündigung könntet ihr ggf. aus allen Abteilungen austreten und zahlt dann nur den Basisbeitrag (5,-€ bzw. 10,-€ Familienbeitrag) als Solidarbeitrag für den Verein.

 

Abteilungsbeiträge
Es wird allen Mitgliedern bis auf Weiteres die Möglichkeit gegeben, sich von der Zahlung der Abteilungsbeiträge befreien zu lassen. Voraussetzungen dafür sind:

  1. a) Das Angebot findet auf Grund einer Anordnung nicht statt (Beispiel: Lockdown)

oder

  1. b) Das Mitglied fühlt sich auf Grund der aktuellen Situation unsicher bzw. unwohl und nimmt deshalb nicht am Angebot teil (nur während der Corona-Krise möglich).

Der Antrag erfolgt über das Formular (s.u.). Dieses muss bis zum 20. eines Monats eingereicht werden, damit die Anpassung zum nächsten Monat erfolgen kann. Für den Monat Dezember 2020 gibt es auf Grund der Kurzfristigkeit eine Ausnahme. Der Antrag für die Freistellung kann bis zum 20. Dezember eingereicht werden. Zuviel gezahlte Beiträge für den Dezember werden gutgeschrieben.

Mit dieser Entscheidung kommen wir der Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitgliedern nach, die auf Grund von Vorerkrankungen oder Bedenken nicht am Sportbetrieb teilnehmen möchten. Eine Teilnahme an Angeboten der Abteilung ist nicht möglich, so lange die Zahlung des Abteilungsbeitrags ausgesetzt wird.

Download: Änderungsantrag Corona Abteilungsbeiträge

 

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