Beitrag vom 11. Januar 2022

Corona-Regeln für Sport in NRW ab 13.01.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab Donnerstag, 13.01.:

Es gilt weiterhin 2G+ für Sport in Innenräumen. NEU: Die zusätzliche Testpflicht für geimpfte oder genesene (= immunisierte) Sportlerinnen und Sportler bei Sport in Innenräumen entfällt für Personen, die

  • über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen („geboostert“ worden sind)

oder

  • ausreichend geimpft sind (i.d.R. 2 Impfungen) und zusätzlich innerhalb der letzten drei Monate per PCR-Test positiv getestet worden sind.

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als immunisiert und getestet (kein Nachweis notwendig).

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre gelten lediglich als getestet (nicht immunisiert), ein Schulausweis ist vorzulegen.

Für die gemeinsame Sportausübung im Freien sowie für Begleitpersonen und Zuschauer in Sportanlagen gilt die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene, Testnachweis nicht erforderlich).

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt weiterhin 3G (geimpft, genesen oder getestet), wobei nicht immunisierte Mitarbeitende (also mit Testnachweis) während der gesamten Zeit eine mindesten medizinische Maske tragen müssen.

Sportlerinnen und Sportler, die an einem offiziellen Ligenbetrieb teilnehmen, können zwischen der ersten und zweiten Impfung übergangsweise auch einen PCR-Test vorlegen (also eine Impfung + PCR-Test = Teilnahme an Ligaspielen möglich).

Die Gültigkeit von Tests ist: Schnelltests 24 h und PCR-Tests 48 h.

Die theoretische Option eines (kostenpflichtigen) Schnelltests vor Ort unter Aufsicht einer entsprechend fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person ist möglich, aber nicht verpflichtend und kann von den einzelnen Gruppen und Abteilungen nach eigenen personellen Möglichkeiten geprüft werden.

Also: Bitte nutzt weiterhin unsere Teststelle im Vereinssportzentrum.

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